Ein No-Go für Barkeeper

«Overserving»

Der Begriff «Overserving» bedeutet, jemanden mit alkoholischen Getränken zu bedienen, obwohl er oder sie bereits ausreichend bedient wurde.

Auf nationaler Ebene gibt es zu diesem Thema keine Vorgaben. Die meisten Kantone haben jedoch Vorschriften erlassen zum Ausschank von alkoholischen Getränken an betrunkene Personen. Die kantonalen Bestimmungen sind zwar unterschiedlich, weisen aber alle in die gleiche Richtung: nämlich den Schutz der Person in einer vulnerablen Situation.

So sehen die meisten Kantone Verbote für offensichtlich betrunkene Personen vor. Einige Kantone gehen sogar noch weiter. So zum Beispiel der Kanton Thurgau, wo das Gastgewerbegesetz zusätzlich ein Verbot des Ausschanks von alkoholischen Getränken an Personen vorsieht, die an psychischen Störungen leiden oder alkohol- oder drogenabhängig sind.

Im Notfall Polizei alarmieren

Betrunkene Gäste können im schlimmsten Fall auch aus dem Lokal verwiesen werden, wie etwa im Kanton Luzern. Wenn die Person dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann die Polizei zuhilfe gerufen werden.

Da es aber schwierig ist, den Zustand «Rausch» zu bestimmen, ist diese Bestimmung eher als «Ermächtigung» für das Personal zu betrachten. Wenn Sie als Barkeeper also jemanden nicht mehr bedienen wollen, können Sie auf die Bestimmung verweisen und so allenfalls Diskussionen vermeiden.

In solchen Situationen müssen Sie sich als Barkeeper bewusst sein, dass nicht nur der Kunde, sondern auch Sie selbst in Schwierigkeiten kommen können. So sehen einige Kantone Geldstrafen für Personen vor, die betrunkene Gäste mit Alkohol bedienen.

Quelle: Blaues Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg

Verantwortung als Barkeeper wahrnehmen

Auch wenn es nicht in allen Kantonen einen Gesetzestext zum gemeinsamen Trinken mit Kunden gibt, ist es als Barkeeper generell nicht empfehlenswert, alkoholische Getränke mit Kunden zu trinken. Schliesslich wird von Ihnen als Barkeeper eine gewisse Einstellung und Professionalität erwartet.

Über die bestehenden Vorschriften hinaus ist das Thema Overserving für Barkeeper in verschiedener Hinsicht eine Herausforderung. So gilt es, nicht nur den Zustand der Person richtig einzuschätzen, sondern auch angemessen zu reagieren. Sowohl die menschlichen Qualitäten als auch eine professionelle Haltung sind in dieser Situation entscheidend.

Die Persönlichkeit des Barkeepers ist mitentscheidend für den Erfolg bei heiklen Situationen.

Allein das Barpersonal mit deren Persönlichkeit hat es in der Hand, die rechtlichen Vorgaben durchzusetzen und gleichzeitig eine Situation nicht eskalieren zu lassen. Eine oft heikle Aufgabe. Vielleicht helfen dabei die Tipps von Präventions-Expertinnen und -Experten (siehe Box).

Verhaltenstipps …

… wenn eine betrunkene Person nach einem alkoholischen Getränk fragt:

  • Den Grund für die Verweigerung des Verkaufs nennen
  • Eine Alternative anbieten (z. B. Essen, Wasser oder ein alkoholfreies Getränk)
  • Die Familie oder Kollegen der betrunkenen Person einbeziehen › Keine Moralpredigten halten
  • Sich nicht auf Diskussion einlassen, ruhig und freundlich bleiben
  • Anbieten, ein Taxi zu rufen

Dieser Artikel erschien in
Ausgabe 4-2021

BAR NEWS-Magazin als Einzelausgabe

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