Recht und Gesetz: Totalrevision Alkoholgesetz
Der Bundesrat hat am 25. Januar 2012 die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Das Parlament entscheidet nun über die zwei Gesetzesentwürfe – das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz.

Mit dem Spirituosensteuergesetz soll der Ethanol- und Spirituosenmarkt liberalisiert werden: Die historischen Monopole werden aufgehoben, der Staat zieht sich ganz aus dem Ethanolhandel zurück. Die Steuersicherung wird mit neuen, gezielten Kontrollinstrumenten gewährleistet.
Mit dem Alkoholhandelsgesetz werden die Beschränkungen für Spirituosenwerbung leicht gelockert, Lifestyle-Werbung bleibt jedoch weiterhin untersagt. Im Verkauf von alkoholischen Getränken verstärkt das Gesetz den Jugendschutz und führt ein «Nachtregime» ein. Das Alkoholhandelsgesetz bringt Ordnung in eine stark föderalistisch geprägte Struktur.
Das Wichtigste für Gastronomie- und Barbetriebe
Bestätigung des gesetzlichen Abgabealters
Das geltende Abgabealter 16 / 18 (16 Jahre für Bier und Wein, 18 Jahre für Spirituosen und Alcopops) soll unverändert weitergeführt werden. Die Kantone und die Verkaufsstellen sollen nach wie vor die Möglichkeit haben, strengere Vorschriften festzulegen.
Alkoholtestkäufe
Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes soll eine gesetzliche Grundlage für Testkäufe geschaffen werden. Es werden Grundsätze festgelegt, die sicherstellen, dass Testkäufe in der nötigen Qualität durchgeführt und Jugendliche geschützt werden, die bei Testkäufen zum Einsatz kommen.
Ganzer Artikel in der Printausgabe BAR-NEWS
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