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Fruchtliqueure - Marktübersicht Schweiz

Überblick

Es ist nicht einfach, den Überblick über die Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Liqueure zu behalten. Neben einer Anzahl einheimischer Produkte – teils auch regionale Spezialitäten – kommt ein wesentlich grösserer Teil von importierten Liqueuren dazu. Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden, Ihnen wieder einmal eine Grobübersicht des Fruchtliqueurangebots in der Schweiz in Tabellenform zu zeigen. Diese Übersicht ist zusammen mit dem Gesamtangebot «Liqueure» auch in der Broschüre BAR BEVERAGE Angebot 2011/2012, welche Ende April erschienen ist, integrierter Bestandteil.

Fruchtliqueure - Marktübersicht Schweiz

Fruchtliqueure sind die Leader

Unter der Vielzahl der angebotenen Liqueure spielen die Fruchtigen eine ganz besondere Rolle. Es gibt heute auch kaum eine Frucht, die nicht auch in «flüssiger» Form als Liqueur zu haben ist. Unter den heute angebotenen Liqueuren sind weit mehr als die Hälfte Fruchtliqueure. Unter diesem Oberbegriff sind drei Arten zusammengefasst:

Fruchtaromaliqueure

Als Fruchtaromaliqueure werden Spirituosen eingestuft, die ihren charakterischen Geschmack von Früchten oder auch Fruchtteilen haben, nach denen sie benannt sind. Bei der Herstellung dürfen – mit Ausnahme von «Ethylvanillin» – keinerlei künstliche Aromastoffe verwendet werden. Auch künstliche Farbstoffe sind verboten. Nach Ananas, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren und Kirschen darf ein Fruchtaromaliqueur nicht benannt werden – es sei denn, er ist wasserklar wie zum Beispiel der Maraschino.

Fruchtbrandy

Was als Fruchtbrandy etikettiert ist (wie etwa der Apricot Brandy), muss je 100 Liter fertigem Erzeugnis mindestens fünf Liter 40-prozentigen Obstbrand der namensgebenden Sorte enthalten. In einer 0,7-l-Flasche Apricot Brandy stecken also mindestens 3,5 Zentiliter Aprikosendestillat. 

Fruchtsaftliqueure 

Ein als Fruchtsaftliqueur bezeichnetes Erzeugnis muss auf 100 Liter Fertigerzeugnis mindestens 20 Liter Saft von der namensgebenden Frucht enthalten. Zusätze weiterer Fruchtsäfte sowie natürlicher Aromastoffe sind erlaubt. Der Zuckergehalt muss mindestens 100 Gramm pro Liter enthalten. Ausgenommen sind Fruchtcremeliqueure (Bezeichnung Crème de ...), sie haben einen Mindestzuckergehalt von 250 Gramm pro Liter. Nochmals eine Ausnahme ist der Cassis Cremeliqueur (Crème de Cassis) welcher einen Mindestzuckergehalt von 400 Gramm pro Liter aufweisen muss. Diese Produkte dürfen die Fruchtbezeichnung in der Namensgebung enthalten. 

Marken und Produkte 

Von A wie Apfel bis zum Z wie Zitrone gibt’s kaum eine Fruchtsorte, die nicht auch als Liqueur zu haben wäre. Diese grosse Sortenvielfalt hat die Fruchtliqueure für Barprofis so unentbehrlich gemacht. Marken wie...
 

Ganzer Artikel in der Printausgabe BAR-NEWS

Den ganzen Artikel lesen Sie in der Printausgabe 3-2011 des Fachmagazins BAR-NEWS.
 

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